Die große Gehaltsdatenbank
"Über Geld und Gehalt spricht man nicht!" Diesem Grundsatz folgen hierzulande zahlreiche Menschen. Dabei können Sie Ihren eigenen Marktwert nur bestimmen, wenn Sie wissen, was andere in einer ähnlichen Position verdienen. In dieser Datenbank finden Sie die Quintessenz aus Tausenden anonymisierten Gehaltsprofilen.
Suche
Sie können gezielt nach bestimmten Gehaltsbeispielen suchen. Wählen Sie dafür im folgenden Auswahlmenü eine Berufsgruppe aus.
Gehaltstabellen
Sie können sich außerdem eine Reihe von Gehaltsvergleichen in tabellarischer Form anzeigen lassen:
Wichtige Hinweise
Bei den angegebenen Gehältern und Gehaltsspannen handelt es sich nicht um Empfehlungen oder gewerkschaftlich ausgehandelte Tarife. Vielmehr spiegeln sie wider, welche Gehälter andere Angestellte in den jeweiligen Positionen am Markt erzielen konnten.
Interessant dürften die Angaben in der Datenbank für Sie vor allem sein, wenn Ihr Unternehmen nicht tariflich bezahlt. Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich, ob Ihr Unternehmen an den Tarif gebunden ist oder sich an ihm orientiert. Der jeweilige Tarifvertrag gibt Ihnen dann Aufschluss darüber, was als Mindestgehalt für Ihre Gehaltsgruppe (oder Besoldungsgruppe) vorgesehen ist.
Für Führungskräfte werden auch in Branchen mit Flächentarifvertrag häufig Ausnahmen gemacht. Ein Blick in die Datenbank kann sich aber generell auch lohnen, wenn Ihr Unternehmen tariflich bezahlt. Denn wegen des so genannten Günstigkeitsprinzips haben Betriebe durchaus die Freiheit, beim Gehalt nach oben abzuweichen. Vielleicht stellen Sie ja fest, dass es noch Verhandlungsspielraum gibt.
Interessant dürften die Angaben in der Datenbank für Sie vor allem sein, wenn Ihr Unternehmen nicht tariflich bezahlt. Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich, ob Ihr Unternehmen an den Tarif gebunden ist oder sich an ihm orientiert. Der jeweilige Tarifvertrag gibt Ihnen dann Aufschluss darüber, was als Mindestgehalt für Ihre Gehaltsgruppe (oder Besoldungsgruppe) vorgesehen ist.
Für Führungskräfte werden auch in Branchen mit Flächentarifvertrag häufig Ausnahmen gemacht. Ein Blick in die Datenbank kann sich aber generell auch lohnen, wenn Ihr Unternehmen tariflich bezahlt. Denn wegen des so genannten Günstigkeitsprinzips haben Betriebe durchaus die Freiheit, beim Gehalt nach oben abzuweichen. Vielleicht stellen Sie ja fest, dass es noch Verhandlungsspielraum gibt.









